Stand: 25.06.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Plattform https://righthands.de als Dienstleister

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1. Die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, Reinigungstätigkeiten in Privathaushalten und Gewerbeeinrichtungen sowie Handwerksleistungen durch selbständige Unternehmer (sog. „SoloSelbstständige“) (nachfolgend „DIENSTLEISTER“ genannt) durch die RightHands (nachfolgend „RightHands“ genannt) und die sonstige Nutzung der Webseite https://righthands.de  („Plattform„) sowie der Dienstleistungen von RightHands erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zur Zeit der Registrierung des DIENSTLEISTER gültigen bzw. in der ihr zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung für die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die ständige Vermittlung von Verträgen über haushaltsnahe Dienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen oder Handwerksleistungen in Gebäuden („Dienstleistungen“) mit Bestellern („KUNDE“) durch die Zurverfügungstellung einer Plattform zum Anbieten und Finden solcher Dienstleistungen sowie für die technische Abwicklung solcher Vertragsabschlüsse. Die Dienstleistungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem DIENSTLEISTER zustande. RightHands wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen KUNDEN und DIENSTLEISTERN vermittelten Dienstleistungsverträge. RightHands ist jedoch in jedem Falle berechtigt, als Vertreter mit Abschlussvollmacht für den DIENSTLEISTER aufzutreten und für diesen Verträge mit KUNDEN zu schließen.

2. RightHands erhält für jeden vermittelten Dienstleistungsvertrag eine Provision.

3. Die Abwicklung von Zahlungen des KUNDEN an den DIENSTLEISTER erfolgt über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister („Zahlungsdienstleister“) auf Basis eines gesonderten Zahlungsdienstleistungsvertrages. RightHands vermittelt diesen Zahlungsdienstleistungsvertrag lediglich, ist aber selbst in den Zahlungsabwicklungsprozess nicht eingebunden und nicht selbst Partei des Zahlungsdienstleistungsvertrages.

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS

1. Der DIENSTLEISTER bietet RightHands den Abschluss des Vertrages über die Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen („Vermittlungsvertrag„) durch Anmeldung auf der Plattform an. Bei der Anmeldung muss der DIENSTLEISTER die Daten gemäß § 6 Abs. 1 wahrheitsgemäß angeben und die dort genannten Unterlagen einreichen.

2. RightHands prüft das Angebot und bestätigt dem DIENSTLEISTER nach Abschluss der Prüfung die Registrierung unter Mitteilung der Freischaltung des vollständigen Nutzerkontos. Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Mitteilung der Freischaltung per E-Mail zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit RightHands besteht nicht.

3. Der DIENSTLEISTER stimmt zeitgleich mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrages auch der Weitergabe der zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (Name, Kontonummer etc.) an den Zahlungsdienstleister zu.

4. Für die Anmeldung auf der Plattform erhebt RightHands eine einmalige Gebühr („Anmeldegebühr“). Die Höhe der Anmeldegebühr ist abhängig vom Ort, in dem der DIENSTLEISTER sich erstmalig registriert. RightHands ist berechtigt, die Höhe der Anmeldegebühr jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Höhe der Anmeldegebühr wird dem DIENSTLEISTER rechtzeitig mit der Anmeldung auf der Plattform mitgeteilt.

5. RightHands bietet dem Dienstleister gegen ein Entgelt Sonderleistungen an. Es gelten die zum Zeitpunkt der Nutzung aufgeführten Preise.

§ 4 VERMITTLUNG

1. RightHands nimmt über die Plattform, telefonisch, per SMS oder per E-Mail Anfragen von KUNDEN für Dienstleistungen („Buchungsanfrage“ oder „Angebot“) entgegen und wertet die Buchungsanfrage nach Ort, Zeit, Preis und Leistungsumfang aus. RightHands ermittelt für die Buchungsanfrage des KUNDEN passende Dienstleister und übermittelt die Buchungsanfrage (in der Regel durch Weiterleitung der Buchungsanfrage per E-Mail, per SMS, über das RightHands-Portal, oder im Einzelfall auch telefonisch).

2. Der DIENSTLEISTER teilt RightHands über die Plattform, telefonisch oder per EMail mit, ob er die Dienstleistung ausführt.

3. RightHands nimmt namens des DIENSTLEISTER, der zuerst die Buchungsanfrage beantwortet hat, das Angebot des KUNDEN an, indem RightHands den KUNDEN per E-Mail benachrichtigt und den Auftrag bestätigt. Die Vermittlung ist mit der Mitteilung erbracht.

4. RightHands wirkt beim Abschluss von Verträgen über Dienstleistungen als Vermittler für den DIENSTLEISTER mit. Der DIENSTLEISTER führt die mit ihren KUNDEN geschlossenen Dienstleistungsverträge in eigener Organisation und Verantwortung aus. RightHands haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Verträge über Dienstleistungen durch den DIENSTLEISTER.

§ 5 WEITERE PFLICHTEN VON RightHands

1. RightHands ist verpflichtet,

a) die Plattform zu betreiben und den DIENSTLEISTER dort mit den von ihr angegebenen Preisen, Zeiten und Ort für Dienstleistungen zu führen,

b) fortlaufend ein Nutzerkonto für den DIENSTLEISTER zu führen, auf dem die durch RightHands vermittelten Vertragsabschlüsse aufgeführt und Rechnungen zur Einsicht aufbewahrt werden;

c) zu den von dem DIENSTLEISTER angebotenen Preisen, Zeiten und Ort passende Buchungsanfragen der KUNDEN an den DIENSTLEISTER zu übermitteln; d) bei Zusage des DIENSTLEISTER gegenüber dem KUNDEN die Buchungsanfrage in dessen Namen anzunehmen;

d) bei Zusage des DIENSTLEISTER gegenüber dem KUNDEN die Buchungsanfrage in dessen Namen anzunehmen.

 

2. RightHands erstellt im Namen des DIENSTLEISTER Rechnungen über die ausgeführten Dienstleistungen und übernimmt den Versand an den KUNDEN. Die Angaben des DIENSTLEISTER zu ihren umsatzsteuerlichen Merkmalen sind maßgeblich, solange der DIENSTLEISTER sie nicht in seinem Nutzerprofil ändert.

3. RightHands bearbeitet Umbuchungen und Stornierungen von KUNDEN (dabei steht es RightHands frei, eine eigene Bearbeitungsgebühr gegenüber dem KUNDEN zu erheben). Wünscht ein KUNDE die Änderung eines Termins für Dienstleistungen oder storniert er die Buchung, teilt RightHands dies dem DIENSTLEISTER unverzüglich mit.

4. RightHands nimmt Mängelrügen von KUNDEN entgegen und leitet sie an den DIENSTLEISTER zur Prüfung und eventuellen Nachbesserung weiter. Der DIENSTLEISTER unterrichtet RightHands, sofern eine Rechnung wegen Mängelrügen nicht gestellt oder dem KUNDEN eine Gutschrift erteilt werden soll.

§ 6 PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS

1. Bei der Anmeldung auf der Plattform bestätigt der DIENSTLEISTER, dass er berechtigt ist einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland nachzugehen und übermittelt RightHands folgende Informationen / Unterlagen:

a) voraussichtliche Verfügbarkeit und Ort der angebotenen Dienstleistungen;

b) Preis (pro Stunde) der angebotenen Dienstleistungen;

c) Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;

d) Steuernummer;

e) E-Mail-Adresse, Telefonnummer;

f) aktueller Status der Umsatzsteuerpflicht;

g) gültige und vollständige Bankverbindung;

2.RightHands ist berechtigt, vor einer Registrierung Referenzen über Tätigkeiten als Dienstleister– zum Beispiel Referenzen früherer Kunden – zu verlangen oder die Durchführung eines Probetermins, bei der der DIENSTLEISTER einen von RightHands ausgewählten selbstständigen Dienstleister begleitet und seine fachliche Befähigung nachweist.

3. Bei Änderung vorstehender Angaben ist der DIENSTLEISTER verpflichtet, diese RightHands unverzüglich mitzuteilen. Zudem bestätigt der DIENSTLEISTER hiermit, dass ihm bekannt ist, dass ohne Vorlage der angeforderten Informationen und Unterlagen eine Vermittlung von Dienstleistungsverträgen an den DIENSTLEISTER nicht erfolgen kann.

4. Der DIENSTLEISTER bestätigt durch die Anmeldung auf der Plattform, dass er die Dienstleistungen im Rahmen eines ordentlich angemeldeten Gewerbes erbringt. Für die ordnungsgemäße Leistung von Steuern und Abgaben ist der DIENSTLEISTER selbst verantwortlich.

5. Der DIENSTLEISTER steht zur Erbringung von Dienstleistungen für KUNDEN gemäß dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Annahme von Buchungsanfragen besteht nicht. Der DIENSTLEISTER bevollmächtigt RightHands zur Annahme von Buchungsanfragen und Abgabe der zur Auftragsabwicklung notwendigen Erklärungen nach ihren Weisungen.

6. Der DIENSTLEISTER informiert RightHands über kurzfristige Änderungen hinsichtlich bereits gebuchter Dienstleistungen, insbesondere seine absehbare Verspätung über die Plattform oder telefonisch, um RightHands eine umgehende Benachrichtigung des KUNDEN zu ermöglichen.

7. Der DIENSTLEISTER stimmt der Weitergabe seiner Adress- und Kontaktdaten an seine KUNDEN zu, sofern diese von seinen KUNDEN ausdrücklich angefragt werden, die Anfrage im Zusammenhang mit einem gebuchten Auftrag steht und es hierfür einen nachvollziehbaren Grund gibt (z.B. Geltendmachung von Forderungen gegen den DIENSTLEISTER).